Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Fog Ninja UG (haftungsbeschränkt) für alle Leistungsbereiche
Fog Ninja UG (haftungsbeschränkt) · Glück-Auf-Straße 28 · 46284 Dorsten
Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 19754 · USt-IdNr. DE461918410
Geschäftsführer: Moritz Weißmann, Mateusz Goralewski, Patryk Widulinski
Stand: Oktober 2026
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Fog Ninja UG (haftungsbeschränkt) als „Fog Ninja" bezeichnet. Diese AGB bestehen aus einem Allgemeinen Teil, der für alle Leistungen gilt, und Besonderen Teilen je Leistungsbereich (A: Social Media, Content und Marketing; B: Webhosting; C: Software- und Webentwicklung; D: Suchmaschinenoptimierung). Maßgeblich sind jeweils der Allgemeine Teil sowie der auf die beauftragte Leistung anwendbare Besondere Teil. Bei Widersprüchen geht der Besondere Teil dem Allgemeinen Teil vor. Die Haftungsregelungen in § 7.1 und § 7.2 gehen jedoch allen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen der Besonderen Teile vor.
Allgemeiner Teil
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Fog Ninja und dem Kunden über Leistungen in den Bereichen Social Media, Content und Marketing, Webhosting, Software- und Webentwicklung sowie Suchmaschinenoptimierung (SEO) und damit im Zusammenhang stehende Leistungen.
1.2 Der jeweils geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Individualvereinbarung (Angebot, Leistungsbeschreibung, Einzelvertrag) zwischen Fog Ninja und dem Kunden.
1.3 Fog Ninja schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.4 Fog Ninja ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Vorlieferanten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einzusetzen. Fog Ninja bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz unterbleibt, soweit für Fog Ninja ersichtlich ist, dass er berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente Vertragsbestandteil geworden sind (insbesondere das individuelle Angebot, der Einzelvertrag sowie ein etwaiger Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO), gehen deren Regelungen im Widerspruchsfalle diesen AGB vor.
1.6 Von diesen Bedingungen abweichende AGB des Kunden erkennt Fog Ninja, vorbehaltlich ausdrücklicher Zustimmung in Textform, nicht an; dies gilt auch bei vorbehaltloser Leistungserbringung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die vom Kunden gewünschten Leistungen ergeben sich aus seiner Anfrage, die eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Fog Ninja darstellt. Der Vertrag kommt erst mit Annahme des Angebots von Fog Ninja durch den Kunden zustande.
2.2 Kundenwünsche, die vom vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind, werden Bestandteil des Vertrages, wenn beide Parteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt Fog Ninja die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Freigaben und Zugänge (insbesondere zu Social-Media- und Werbekonten) vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass die von ihm beigestellten Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen.
3.2 Fog Ninja ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, die vom Kunden beigestellten Inhalte oder das Geschäftsmodell des Kunden auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen; Fog Ninja erbringt keine Rechtsberatung und führt insbesondere keine Marken- oder Schutzrechtsrecherchen durch.
3.3 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, sichert seine eigenen Systeme angemessen ab und zeigt erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich an.
3.4 Für Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, ist Fog Ninja nicht verantwortlich; hierdurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.
3.5 Soweit für einzelne Leistungen eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung den von Fog Ninja gestellten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
§ 4 Preise, Vergütung und Zahlung
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Laufende, wiederkehrende Entgelte (insbesondere monatliche Betreuungspauschalen und Hosting) sind im Voraus zu entrichten. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.3 Gerät der Kunde in Verzug, ist Fog Ninja berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Gerät der Kunde mit einer nicht unerheblichen Zahlung in Verzug, ist Fog Ninja nach vorheriger Ankündigung berechtigt, die weitere Leistungserbringung bzw. betroffene Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzustellen oder zu sperren.
4.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Satz 1 gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis wegen Mängeln oder Fertigstellungsmehrkosten.
§ 5 Nutzungsrechte an beigestellten Materialien, Eigenwerbung und Referenzen
5.1 Der Kunde sichert zu, an den von ihm beigestellten Materialien zur Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er die Werke selbst erstellt oder die notwendigen Rechte wirksam erworben hat. Er stellt Fog Ninja insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
5.2 Die Einräumung von Nutzungsrechten an den von Fog Ninja erstellten Arbeitsergebnissen richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Besonderen Teil und setzt die vollständige Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung voraus.
5.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Fog Ninja die Erlaubnis, die für ihn erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen, Portfolio, eigene Kanäle und Website) in angemessener Weise öffentlich darzustellen, mit der Geschäftsbeziehung zu werben und sich als Urheber zu benennen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. Der Kunde kann dieser Nutzung aus berechtigtem Grund jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Fog Ninja behandelt alle vertraulichen Informationen und Geschäftsvorgänge des Kunden (insbesondere Zugänge, Passwörter, Quellcode, Konzepte, Zahlenmaterial sowie Bild- und Videomaterial) streng vertraulich und legt diese Pflicht auch Mitarbeitern und eingesetzten Dritten auf. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsdauer hinaus fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
6.2 Soweit Fog Ninja im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies ausschließlich auf Grundlage des gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO.
§ 7 Haftung und Freistellung
7.1 Fog Ninja haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2 Verletzt Fog Ninja fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß 7.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Fog Ninja haftet nicht für Schäden, die auf höherer Gewalt, auf Störungen oder Ausfällen von Vorlieferanten, Rechenzentren, Netzbetreibern, Drittdiensten oder Plattformen sowie auf vom Kunden beigestellten Inhalten oder Weisungen beruhen, soweit Fog Ninja diese nicht zu vertreten hat. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Fog Ninja.
7.4 Der Kunde stellt Fog Ninja von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht, aufgrund vom Kunden beigestellter Inhalte oder aufgrund fehlender Rechte oder Einwilligungen gegen Fog Ninja geltend gemacht werden, soweit der Kunde dies zu vertreten hat, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 8 Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, wird der Sitz von Fog Ninja als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart; ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
8.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.
8.4 Fog Ninja ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Ausgenommen sind Änderungen von Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit; diese bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in Textform benachrichtigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt seine Zustimmung als erteilt; hierauf wird gesondert hingewiesen. Widerspricht er, ist Fog Ninja berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Besonderer Teil A: Social Media, Content und Marketing
§ 9 Leistungen und Vertragstyp
9.1 Fog Ninja erbringt Leistungen in den Bereichen Social-Media-Betreuung, Content-Erstellung, Grafikdesign (insbesondere Logos und Drucksachen), Foto- und Videoaufnahmen für Social Media, Werbeanzeigen sowie Analyse und Beratung. Die Konzeption einer Strategie sowie Gestaltungsleistungen wie Logos und Drucksachen sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB); die laufende Betreuung, das Community Management, die Anzeigenbetreuung, Analyse und Beratung sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB).
9.2 Bei Dienstleistungen wird ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Reichweite, Follower, Leads, Conversions, Umsätze) nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Fog Ninja erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen der einschlägigen Portale und des Standes der Technik.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, stehen dem Kunden je Werkleistung (z. B. Strategie, Content) zwei Korrekturschleifen zu; darüber hinausgehende Änderungen sind gesondert zu vergüten.
§ 10 Social-Media-Betreuung und Content-Veröffentlichung
10.1 Nimmt der Kunde die Erstellung und Betreuung von Social-Media-Präsenzen in Anspruch, schuldet Fog Ninja die technische Erstellung der Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der Inhalte. Es kann das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (Ghost Posting) vereinbart werden.
10.2 Alle Inhalte sind vom Kunden freizugeben. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von drei Werktagen nach Übersendung, gilt die Freigabe als erteilt; auf diese Folge weist Fog Ninja bei jeder Übersendung gesondert hin. Fog Ninja verwendet ausschließlich freigegebene Inhalte und haftet nicht für Schäden durch die Veröffentlichung freigegebener Inhalte, deren Fehlerhaftigkeit für Fog Ninja nach dem objektiven Empfängerhorizont nicht erkennbar war.
10.3 Anbieter der betreuten Social-Media-Präsenzen im Sinne des § 5 DDG und datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist allein der Kunde. Soweit Fog Ninja dabei personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies als Auftragsverarbeiter auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags.
§ 11 Foto- und Videoaufnahmen vor Ort
11.1 Fog Ninja erbringt nach Vereinbarung Foto- und Videoaufnahmen beim Kunden vor Ort (Drehtermine), insbesondere als Material für die Social-Media-Betreuung.
11.2 Der Kunde stellt sicher, dass am Drehort die erforderlichen Zugangs- und Drehgenehmigungen vorliegen (insbesondere Zustimmung des Eigentümers, Besitzers oder Hausrechtsinhabers). Werden erkennbare Personen aufgenommen, holt der Kunde die erforderlichen Einwilligungen (Recht am eigenen Bild, Art. 6 DSGVO, §§ 22 f. KUG) ein und stellt Fog Ninja von Ansprüchen Dritter frei.
11.3 Kann ein Drehtermin aus von Fog Ninja nicht zu vertretenden Gründen (insbesondere Witterung, behördliche Auflagen, fehlende Genehmigungen, höhere Gewalt) nicht durchgeführt werden, geht dies nicht zu Lasten von Fog Ninja; es wird ein Ersatztermin vereinbart. Reise- und Fahrtkosten trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kunde.
11.4 Das Rohmaterial verbleibt bei Fog Ninja; ein Anspruch auf Herausgabe besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. An den abgenommenen Arbeitsergebnissen erhält der Kunde Nutzungsrechte nach § 15.
§ 12 Schaltung von Werbeanzeigen und Werbebudget
12.1 Fog Ninja unterstützt den Kunden bei der Schaltung und Betreuung von Werbeanzeigen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Reichweiten, Verkaufszahlen, Leads, Conversions) sind nicht geschuldet und werden nicht garantiert. Die Auswahl der Anzeigeninhalte obliegt allein dem Kunden.
12.2 Das für die Betreuung vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen (Mediabudget). Das Mediabudget wird vom Kunden über ein auf ihn lautendes eigenes Werbekonto und ein auf ihn lautendes eigenes Zahlungsmittel (insbesondere eine eigene Kreditkarte) unmittelbar an die Plattform gezahlt. Fog Ninja tritt insoweit zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung.
12.3 Fog Ninja übernimmt keine Haftung für das Mediabudget, dessen Verbrauch sowie für Rückbuchungen, Zahlungsausfälle oder Sperrungen des kundeneigenen Zahlungsmittels durch die Plattform, soweit Fog Ninja diese nicht zu vertreten hat; § 7 gilt.
§ 13 Plattformabhängigkeit und Kontosperrungen
13.1 Die Leistungen werden ganz überwiegend über Plattformen Dritter erbracht (insbesondere Meta/Instagram/Facebook, Google/YouTube). Fog Ninja hat auf deren Verfügbarkeit, Schnittstellen, Richtlinien, Preisgestaltung und Algorithmen keinen Einfluss.
13.2 Fog Ninja haftet nicht für Maßnahmen der Plattformbetreiber, insbesondere nicht für Sperrung, Einschränkung oder Löschung von Konten, Ablehnung oder Nichtausspielung von Anzeigen oder Inhalten, Reichweitenänderungen infolge von Algorithmus-, Richtlinien- oder Schnittstellenänderungen sowie Ausfälle der Plattformen. Dies gilt nicht, soweit Fog Ninja die Maßnahme zu vertreten hat; § 7 bleibt unberührt.
§ 14 Analyse, Monitoring und Beratung
14.1 Fog Ninja bietet Analyse- und Monitoring-Leistungen sowie allgemeine Marketing- und Social-Media-Beratung an. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB); über die Erstellung des jeweiligen Berichts hinaus werden keine konkreten Ergebnisse geschuldet.
14.2 Fog Ninja erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung im Sinne der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften.
§ 15 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen (Teil A)
15.1 Fog Ninja räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung an den im Rahmen von Teil A erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
15.2 Abweichend von 15.1 räumt Fog Ninja dem Kunden an einem für ihn gestalteten und von ihm gewählten Logo sowie an für ihn gestalteten Drucksachen nach vollständiger Bezahlung das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte und übertragbare Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung ein. Nicht gewählte Entwürfe verbleiben bei Fog Ninja. Für Schriften, Bilder und sonstige Bestandteile Dritter gelten deren Lizenzbedingungen. Eine Prüfung, ob Gestaltungen marken- oder kennzeichenrechtlich frei oder eintragungsfähig sind, ist nicht geschuldet (§ 3.2 bleibt unberührt).
§ 16 Laufzeit und Kündigung (Teil A)
16.1 Verträge über laufende Betreuungsleistungen haben, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Zusatzleistungen zu einem bestehenden Betreuungsvertrag (z. B. Meta-Anzeigen zur Social-Media-Betreuung) können, soweit im Angebot so ausgewiesen, monatlich hinzu- und abgebucht werden.
16.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Besonderer Teil B: Webhosting
§ 17 Leistungsumfang und Infrastruktur
17.1 Fog Ninja stellt dem Kunden Speicherplatz und die zum Betrieb der vereinbarten Website oder Anwendung erforderliche Serverinfrastruktur zur Verfügung. Der konkrete Umfang ergibt sich aus der Individualvereinbarung.
17.2 Das Hosting erfolgt auf im Eigentum von Fog Ninja stehender Serverhardware, die in einem Rechenzentrum in Deutschland betrieben wird (Infrastruktur-/Rechenzentrumsdienstleister: ZAP-Hosting GmbH). Ergänzend setzt Fog Ninja insbesondere Cloudflare (Reverse Proxy und DNS) sowie einen Speicherdienst zur Datensicherung (Hetzner Online GmbH, Speicherort Deutschland) ein. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 18 Domains
18.1 Registriert Fog Ninja im Auftrag des Kunden Domains, wird der Kunde Inhaber der Domain. Fog Ninja handelt insoweit als Vermittler gegenüber der Vergabestelle.
18.2 Die laufenden Gebühren der Vergabestellen und Provider trägt der Kunde, soweit nicht die Registrierung einer Domain im Hosting-Entgelt enthalten ist. Letzteres gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, für eine Domain mit gängiger Endung (z. B. .de) für die Dauer des Hosting-Vertrags. Auf Vergabekriterien und Entscheidungen der Vergabestellen hat Fog Ninja keinen Einfluss.
§ 19 Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung
19.1 Fog Ninja betreibt die Systeme nach dem Stand der Technik, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime) zu. Für Ausfallzeiten durch planmäßige Wartung nach 19.2 sowie durch Störungen, die auf Einrichtungen von Vorlieferanten (Rechenzentrum, Netzbetreiber, Drittdienste) oder auf höherer Gewalt beruhen, haftet Fog Ninja nur, soweit Fog Ninja diese zu vertreten hat.
19.2 Fog Ninja ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen und den Zugang hierfür vorübergehend einzuschränken; planbare Wartungen erfolgen nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
19.3 Fog Ninja erstellt regelmäßige Datensicherungen nach dem Stand der Technik. Der Kunde bleibt verpflichtet, eingestellte Inhalte und Daten zusätzlich eigenständig zu sichern. Eine Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des § 7.1 und nicht, soweit der Datenverlust auf einer Verletzung der Datensicherungspflicht von Fog Ninja nach Satz 1 beruht.
§ 20 Laufzeit und Vergütung (Teil B)
20.1 Das Hosting-Entgelt wird nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich abgerechnet. Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt Fog Ninja einen Rabatt in Höhe einer Monatsrate (Zahlung von elf Monatsraten für zwölf Monate). Das Entgelt ist jeweils im Voraus fällig.
20.2 Der Hosting-Vertrag hat, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, eine Laufzeit entsprechend der gewählten Abrechnungsperiode (ein Monat bzw. ein Jahr) und verlängert sich jeweils um dieselbe Periode, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Periode in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 20a Unzulässige Inhalte, Meldungen und Sperrungen
20a.1 Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er auf den von Fog Ninja gehosteten Systemen speichert oder speichern lässt. Unzulässig sind Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Jugendschutz- oder Strafrecht), außerdem Schadsoftware, Phishing-Seiten sowie der Versand unverlangter Werbung über die Systeme.
20a.2 Jede Person kann Fog Ninja Inhalte, die sie für rechtswidrig hält, elektronisch über die im Impressum genannte Kontaktstelle melden (Art. 16 Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“). Die Meldung soll enthalten: eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist; die genaue Fundstelle (URL); Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, außer bei Meldungen zu Straftaten nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU; sowie die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Fog Ninja bestätigt den Eingang, prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilt der meldenden Person die Entscheidung mit. Meldungen werden von Menschen geprüft; automatisierte Entscheidungen setzt Fog Ninja dabei nicht ein.
20a.3 Ist ein Inhalt rechtswidrig oder nach 20a.1 unzulässig, kann Fog Ninja ihn entfernen, den Zugang zu ihm sperren oder den Dienst, soweit erforderlich, ganz oder teilweise aussetzen. Fog Ninja wählt die mildeste geeignete Maßnahme und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden. Der Kunde erhält eine Begründung in Textform mit Art und Umfang der Maßnahme, den zugrunde liegenden Tatsachen und Gründen und den Möglichkeiten, dagegen vorzugehen (Art. 17 DSA). Er kann der Maßnahme über die Kontaktstelle widersprechen; Fog Ninja prüft die Entscheidung dann erneut. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
20a.4 Erhält Fog Ninja Kenntnis von Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellt, informiert Fog Ninja die zuständigen Behörden (Art. 18 DSA).
Besonderer Teil C: Software- und Webentwicklung
§ 21 Leistung und Änderungen
21.1 Fog Ninja erstellt nach individueller Leistungsbeschreibung Software, Websites und Anwendungen. Es handelt sich um einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Soweit nichts anderes vereinbart ist, stehen dem Kunden zwei Korrekturschleifen zu.
21.2 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) während der Umsetzung bedürfen der Vereinbarung in Textform und können Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan haben.
§ 22 Abnahme
22.1 Nach Fertigstellung fordert Fog Ninja den Kunden zur Abnahme auf. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB beträgt zwei Wochen ab Mitteilung der Fertigstellung.
22.2 Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist nach 22.1 unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert; auf diese Folge weist Fog Ninja mit der Aufforderung zur Abnahme hin. Nimmt der Kunde das Werk produktiv in Gebrauch (z. B. Veröffentlichung) und nennt er nicht innerhalb von 14 Tagen danach einen Mangel, gilt das Werk ebenfalls als abgenommen.
§ 23 Nutzungsrechte an der Software
23.1 Nach vollständiger Bezahlung räumt Fog Ninja dem Kunden an der individuell erstellten Software und den zugehörigen Arbeitsergebnissen das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Nutzungs- und Verwertungsrecht ein. Auf Wunsch des Kunden wird der zugehörige Quellcode übergeben.
23.2 Ausgenommen sind Rechte an Standardkomponenten, Bibliotheken, Frameworks und Open-Source-Bestandteilen Dritter, die den jeweiligen Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber unterliegen; hieran erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im erforderlichen Umfang.
23.3 Allgemeines, nicht kundenspezifisches Know-how sowie generische, wiederverwendbare Grundbausteine ohne vertrauliche oder individuelle Inhalte des Kunden darf Fog Ninja auch für andere Projekte weiterverwenden.
§ 24 KI-gestützte Leistungen
24.1 Soweit Fog Ninja KI-gestützte Funktionen oder KI-Agenten entwickelt oder einbindet, beruhen diese regelmäßig auf Modellen und Diensten Dritter (z. B. OpenAI, Anthropic, Google).
24.2 Ergebnisse KI-gestützter Systeme sind nicht deterministisch und können im Einzelfall unvollständig, fehlerhaft oder unerwartet sein. Diese Eigenschaft der Technologie ist als solche kein Mangel. Fog Ninja schuldet, dass das System die vereinbarte Funktion erfüllt und sich für den vereinbarten Zweck eignet; für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit einzelner Ergebnisse im Einzelfall übernimmt Fog Ninja keine Gewähr. Prüfung und Freigabe von Ergebnissen vor ihrem produktiven Einsatz obliegen dem Kunden.
24.3 Fog Ninja hat keinen Einfluss auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung und Nutzungsbedingungen der eingesetzten Drittanbieter-Modelle; deren Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle hat Fog Ninja nicht zu vertreten.
§ 25 Gewährleistung (Teil C)
25.1 Fog Ninja gewährleistet, dass die erstellten Werke bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Für Mängel, insbesondere Programmfehler (Bugs), haftet Fog Ninja im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung; die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Fog Ninja.
25.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
25.3 Kein Mangel liegt vor bei Fehlern, die auf vom Kunden beigestellten Inhalten, unsachgemäßer Nutzung, nachträglichen Eingriffen des Kunden oder Dritter oder auf Änderungen an fremder Infrastruktur oder Drittdiensten beruhen.
§ 26 Wartung, Support und Änderungen (Teil C)
26.1 Die technische Wartung der von Fog Ninja gehosteten Systeme (insbesondere Server- und Sicherheitsupdates der Infrastruktur sowie sicherheitsrelevante Updates der eingesetzten Frameworks und Bibliotheken) ist im Hosting-Entgelt enthalten. Ebenfalls enthalten sind kleine inhaltliche Änderungen (z. B. Texte, Bilder, Öffnungszeiten) im Umfang des im Angebot genannten monatlichen Kontingents; nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende.
26.2 Nicht umfasst sind neue Anforderungen, Erweiterungen, darüber hinausgehende inhaltliche oder funktionale Änderungen sowie Support über die Beseitigung von Mängeln hinaus. Solche Leistungen bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden nach Aufwand vergütet.
26.3 Die Beseitigung von Mängeln (Bugs) richtet sich nach § 25.
26.4 Betreibt Fog Ninja für den Kunden Automatisierungen (z. B. die Verarbeitung von Anfragen, Bestellungen oder Terminen und deren Übergabe an Systeme des Kunden oder Dritter), umfasst das vereinbarte monatliche Entgelt den Betrieb auf der Infrastruktur von Fog Ninja, deren Überwachung sowie Anpassungen, die erforderlich werden, weil angebundene Drittsysteme ihre Schnittstellen ändern. Nicht umfasst sind neue oder geänderte Abläufe auf Wunsch des Kunden; § 26.2 gilt entsprechend. Gebühren Dritter (z. B. für SMS oder WhatsApp) trägt der Kunde über eigene Konten. Der Betrieb kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Besonderer Teil D: Suchmaschinenoptimierung (SEO)
§ 27 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
27.1 Gegenstand von SEO-Leistungen ist die Optimierung der Startseite und vereinbarter Unterseiten mit dem Ziel einer verbesserten Positionierung in den Ergebnissen der wesentlichen Suchmaschinen. Es handelt sich um eine Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB).
27.2 Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet und nicht garantiert. Insbesondere garantiert Fog Ninja keine bestimmten Rankings oder Platzierungen (z. B. Top-10-Positionen), keine bestimmten Besucherzahlen und keine Umsatz- oder Conversion-Ziele, da diese von den Algorithmen und Entscheidungen der Suchmaschinenbetreiber und weiteren, von Fog Ninja nicht beeinflussbaren Faktoren abhängen.
27.3 Die zu optimierenden Suchbegriffe (Keywords) werden mit dem Kunden abgestimmt. Der Kunde erhält keine Exklusivität an Suchbegriffen; Fog Ninja darf gleiche oder ähnliche Suchbegriffe auch für andere Kunden betreuen.
27.4 Erfolgt eine mit Kosten verbundene Eintragung in Verzeichnisse oder Suchdienste, trägt diese Kosten der Kunde nach vorheriger Abstimmung. Fog Ninja gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter (insbesondere Verzeichnis- und Netzwerkdienste) unterbrechungs- und fehlerfrei erbracht werden.
27.5 Mitarbeiter und Beauftragte von Fog Ninja, mit Ausnahme der Geschäftsführung, sind nicht berechtigt, von diesen AGB abweichende Zusagen zu Rankings, Platzierungen oder Besucherzahlen zu machen.
27.6 Verträge über laufende SEO-Betreuung haben, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Danach laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter und können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.